Wahlleistungsangebote
Komfort und Service
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
in den allgemeinen Krankenhausleistungen sind alle notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen, die Unterkunft in einem Mehrbett-Zimmer sowie die Verpflegung enthalten.
Sollten Sie darüber hinausgehende Wünsche haben, sind die Leistungen des Krankenhauses, die nicht von den gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen bezahlt werden, sogenannte Wahlleistungen.
Folgende Wahlleistungen können Sie schriftlich gegen einen Aufpreis mit uns vereinbaren.
- Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinem persönlichen Vertreter. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ).
- Unterbringung in einem Einbett-Zimmer mit Bad, Dusche und WC (90 € pro Berechnungstag exkl. des Tages der Entlassung).
- Unterbringung in einem Zweibett-Zimmer mit Bad, Dusche und WC (40 € pro Berechnungstag exkl. des Tages der Entlassung).
Entscheiden Sie sich für die Wahlleistung » Einbett- oder Zweibett-Zimmer «, freuen wir uns, Ihnen weitere Serviceangebote kostenfrei anbieten zu können:
- Mittagsmenü nach Wahl und Erfüllung kleinerer Kostwünsche zum Frühstück und Abendbrot;
- ständiges Angebot an warmen und kalten Getränken;
- Komfortbett (elektrisch verstellbar);
- Fernsehgerät;
- regionale Tageszeitung und
- Faxempfang- und –versendung.
Die Wahlleistungszimmer sind modern und freundlich eingerichtet, verfügen über eine eigene Nasszelle und befinden sich in einem separaten Bereich in der 2. Etage des Krankenhauses.
Kündigungsrecht
Die Wahlleistungsvereinbarung kann von Ihnen an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden.
Preise
Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste in den Empfangs- und Aufnahmebereichen oder erfragen Sie diese bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Begleitperson
Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Einrichtung bieten wir Eltern bzw. anderen Angehörigen an, auch über Nacht beim Patienten zu bleiben. Dies hat oft einen gesundheitsfördernden Effekt und der Patient ist ruhiger. Ist das Bleiben der Begleitperson aus medizinischer Sicht erforderlich, um das Behandlungsziel zu sichern, wird die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet:
Zum Beispiel:
- Mütter die noch stillen,
- bei Sprachbarrieren (ausländische Patienten),
- bei Krankheiten (Demenz), die der ständigen (nicht medizinischen)
Beobachtung bedürfen,
Entscheiden Sie sich als Begleitperson zum Bleiben obwohl es aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist und sind die Möglichkeiten einer Unterbringung gegeben, wird die Begleitperson mit einem Hotelkostenzuschlag in Höhe von 45€/Nacht für Unterkunft und Verpflegung oder 35€/Nacht für Unterkunft belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Krankenhausleitung
